Allgemeine Geschäftsbedingungen
Holzwickeder Transport Service GmbH · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Holzwickeder Transport Service GmbH („HTS") und ihren Auftraggebern über Leistungen des Gütertransports und der Speditionslogistik sowie der Personenbeförderung.
(2) Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen, die ausdrücklich nur für die eine oder andere Gruppe gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn HTS ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
(1) Vertragspartner ist die Holzwickeder Transport Service GmbH, Zur Alten Kolonie 4b, 59439 Holzwickede.
(2) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Mit dem Absenden eines Anfrageformulars, einer E-Mail oder einer telefonischen Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein bindendes Vertragsangebot ab.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HTS die Leistung ausdrücklich bestätigt oder ein von HTS unterbreitetes Angebot vom Auftraggeber angenommen wird. Bei Festpreis-Angeboten ist der genannte Preis nach Maßgabe der im Angebot genannten Bedingungen verbindlich.
§ 3 Leistungen
(1) Im Gütertransport erbringt HTS Fracht-, Kurier-, Express- und Speditionsleistungen. Umfang und Ausführung richten sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) In der Personenbeförderung erbringt HTS Leistungen im Rahmen ihrer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), insbesondere Mietwagen-, Transfer-, Shuttle- und Gelegenheitsverkehre. Es gelten ergänzend die einschlägigen Beförderungsbedingungen und Fahrgastrechte.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise als Bruttopreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Als „Festpreis" ausgewiesene Beträge bleiben zu den im Angebot genannten Bedingungen unverändert; abweichende Leistungen (z. B. zusätzliche Halte, Wartezeiten, geänderte Strecke, zusätzliche Personen oder Gepäck) können gesondert berechnet werden, sofern sie im Angebot als Faktor benannt sind.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereit (im Gütertransport insbesondere Art, Gewicht und Beschaffenheit des Gutes sowie besondere Gefahren; in der Personenbeförderung Abhol- und Zielort, Zeit und Personenzahl). Unrichtige oder unvollständige Angaben können die Ausführung beeinträchtigen und Mehrkosten auslösen.
§ 6 Haftung im Gütertransport
(1) Die Haftung von HTS im Gütertransport richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Frachtrechts, insbesondere §§ 407 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB). Bei grenzüberschreitenden Beförderungen auf der Straße gilt zwingend das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
(2) Die Haftung für Güterschäden ist nach § 431 HGB bzw. Art. 23 CMR grundsätzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Deckung (z. B. Wertdeklaration oder Warenwertversicherung) kann auf Wunsch gesondert vereinbart werden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 7 Haftung im Übrigen
Außerhalb des Gütertransports haftet HTS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HTS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Stornierung und Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann einen bestätigten Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren. HTS kann für den durch die Stornierung entstandenen Aufwand ein angemessenes Entgelt verlangen, das im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verträge über die Beförderung von Personen (Personenbeförderung) sind vom Widerrufsrecht ausgenommen (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB).
(2) Schließt ein Verbraucher im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Online-Formular) einen Vertrag über eine sonstige Dienstleistung (etwa einen Gütertransport-/Umzugsauftrag), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über die Einzelheiten, die Frist und die Ausübung des Widerrufs sowie über das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung informiert HTS den Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert in Textform.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von HTS.
(3) HTS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.